Versicherungsleistungen Travel Card Familie VIP 5000 - [2017] |
Versicherungsschutz |
Reiserücktritt | 5.000,00 EUR |
Reiseabbruch | 5.000,00 EUR |
Reisegepäck | 2.000,00 EUR |
Reisekranken | 2.000.000,00 EUR |
Leistungen |
- für Familien
- Kind. bis 21 mitversichert
- max. 45 Tage pro Reise
- inkl. Schiffsreisen
- mit Reisegepäck
- mit Reisekranken
- mit Selbstbehalt
| Versicherungsumfang |
Versichert sind Reisen bis zu einer maximalen Reisedauer von 45 Tagen. Reiserücktrittskostenversicherung mit Reiseabbruchversicherung bis 5.000,00 EUR (Selbstbehalt 20% - mindestens 25 EUR p. Person); Reisegepäckversicherung bis 2.000,00 EUR (Selbstbehalt 100 EUR); Auslandsreisekrankenversicherung (Versicherungssumme 2.000.000,00 EUR, Selbstbehalt 100 EUR) gem. AVB TC Reise 2018-JV VIP. Vollendet eine versicherte Person das 65. Lebensjahr, so endet der Versicherungsvertrag für diese Person zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs. Kinder sind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert. | Allgemeine Informationen |
- Der Jahresvertrag gilt für einen Erwachsenen mit leiblichen Kindern, Adoptivkindern oder Pflegekindern (bis zum 21. Lebensjahr).
- Oder Ehepaare/Lebenspartner (max. 2 Erwachsene) mit leiblichen Kindern, Adoptivkindern oder Pflegekindern (bis zum 21. Lebensjahr).
- Oder Ehepaare/Lebenspartner (max. 2 Erwachsene) ohne Kinder.
- Der Abschluss der Versicherung ist bis zu einem Eintrittsalter von 64 Jahren möglich.
- Jahresverträge sind 1 Jahr gültig und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
- Versichert sind beliebig viele Reisen (im Rahmen der Versicherungssummen und Allgemeinen Versicherungbedingungen AVB TC Reise 2018-JV VIP), jedoch max. 45 Tage pro Reise.
- Die Versicherungssumme bezieht sich auf die jeweilige Einzelreise, d.h. Sie können mehrmals im Jahr verreisen, ohne dass sich die Versicherungssumme verbraucht.
| Reiserücktritt/Reiseabbruch |
- Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 10.000 EUR je Familie.
- Versicherte Rücktrittsgründe sind u.a. eine unerwartet schwere Erkrankung, Unfall, Todesfall, Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, Schaden am Eigentum, Arbeitsplatzverlust, Arbeitsaufnahme bei vorheriger Arbeitslosigkeit oder Arbeitsplatzwechsel.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch EUR 25,- je Person.
| Reisegepäckversicherung |
- Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme, max. jedoch 2.500 EUR je Familie.
- Versichert ist das mitgeführte Reisegepäck (Transportschäden & Diebstahl).
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pauschal 100,00 EUR je Versicherungsfall.
| Reisekrankenversicherung |
- Versicherungsschutz besteht bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
- Versichert sind Kosten für notfallbedingte Schmerzbehandlungen (ambulante & stationäre), Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, medizinisch notwendige und ärztlich angeordnete Krankenrücktransporte sowie Überführungskosten im Todesfall.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt. Der Selbstbehalt beträgt pauschal 100,00 EUR je Versicherungsfall.
| Altersgrenze |
Sofern eine Altersgrenze (65 Jahre) erreicht wird, besteht der Versicherungsschutz unverändert bis zum Ablauf des Versicherungsjahres fort. Danach endet die Versicherung automatisch. | Wichtige Anmerkungen |
- Der Abschluss der Reiseversicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen.
- Nicht versicherbar sind Reiseleiter, Reiseveranstalter- oder Organisatoren und Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb von Deutschland.
- Bayerische Beamten Versicherung AG, Thomas-Dehler-Str. 25, D-81737 München
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