Reiseversicherung - Schaden melden | Versicherungspaket.de

Hinweise wenn ein Schadenfall eintreten sollte.

Sie benötigen folgenden Unterlagen:

  • Buchungsbestätigung / Rechnung des Reiseveranstalters
  • Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers
  • Die jeweils unter den Versicherungsarten genannten weiteren Unterlagen

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und Reiseabbruch-Versicherung

Bei der Buchungsstelle / Reiseveranstalter ist nach Eintritt des Schadenfalls eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten! Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund Nichteintritts einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren.

Bitte reichen Sie zusätzlich noch folgende Belege zusammen mit der Schadenanzeige ein:

  • Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
  • Bezahlte Original-Kostennachweise
  • Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft die ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Reiseabbruch-Versicherung die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
  • Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
  • Bei Schaden am Eigentum einen Nachweis durch Polizei, Feuerwehr o.ä.
  • Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
  • Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses , den ursprünglichen Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit sowie deren schriftliche Genehmigung der Reise.
  • Nachweis über vorzeitige Abreise
  • Nachweis des Reiseveranstalters über den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort (gilt nur bei Reiseabbruch)
  • Originalbelege der entstandenen Mehrkosten (gilt nur bei Reiseabbruch)

Reise-Krankenversicherung

Als Kostennachweise sind bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

  • Name und Anschrift des Patienten
  • Geburtsdatum des Patienten
  • Name und Anschrift des Arztes
  • Krankheitsbezeichnung
  • Behandlungszeitraum
  • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
  • Bei Rezepten genaue Bezeichnung des Medikaments, Preis und Stempel der Apotheke
  • Genaue Bezeichnung der ausländischen Währung
  • Ggf. Rechnungskopie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, falls diese bereits Leistungen erbracht hat

Reise-Gepäckversicherung

Für eine Kostenerstattung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Bitte reichen Sie zu allen in Verlust geratenen oder beschädigten Gegenständen die Originalbeschaffungsbelege, Garantiekarten, hilfsweise Kaufnachweise wie Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege ein.
  • Schäden durch strafbare Handlungen Dritter müssen Sie unverzüglich der für den Schadensort zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
  • Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen müssen Sie dort unverzüglich anzeigen. Bitte lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
  • Schäden in einem Beherbergungsbetrieb müssen Sie auch der Leitung dieses Betriebes melden. Bitte lassen Sie sich von dem Beherbergungsbetrieb eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
  • Nehmen Sie an einer Pauschalreise teil, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Bitte lassen Sie sich von dem Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
  • Bei Flugreisen die Flugtickets mit den Gepäckabschnitten im Original
  • Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäckstücks auf dem Flug Bestätigung der Fluggesellschaft über die vergebliche Suche und den endgültigen Verlust (Irregularity Report oder Dammage Report der betreffenden Fluggesellschaft)
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