Hinweise bei Eintritt eines Schadenfalls
Benötigte Unterlagen:
- Buchungsbestätigung oder Rechnung des Reiseveranstalters
- Bankverbindung für die Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags
- Weitere spezifische Unterlagen je nach Versicherungsart
- Nutzen Sie auch die von uns bereitgestellten Formulare
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Nach Eintritt des Schadenfalls muss die Reise bei der Buchungsstelle oder dem Reiseveranstalter unverzüglich storniert werden, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn die Reise aufgrund einer verspäteten Stornierung nach dem Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung zu spät storniert wird.
Benötigte Belege:
- Original-Buchungs- und Stornierungsunterlagen
- Bitte reichen Sie die Buchungsbestätigung sowie alle Stornierungsdokumente ein.
- Bezahlte Original-Kostennachweise
- Alle Rechnungen oder Zahlungsbelege, die die Zahlung für die Reise oder damit verbundene Leistungen belegen.
- Ärztliche Bescheinigung
- Bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft: Bitte legen Sie eine ärztliche Bescheinigung vor.
- Reiseabbruchversicherung: Eine ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort ist erforderlich, wenn der Rücktritt oder Abbruch aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls vor Ort erfolgt.
- Kopie der Sterbeurkunde
- Wenn der Rücktritt aufgrund eines Todesfalls erforderlich war, bitten wir um eine Kopie der Sterbeurkunde.
- Polizei-/Feuerwehrbericht
- Bei Schäden am Eigentum, wie etwa durch Diebstahl oder Feuer, benötigen wir einen Bericht der Polizei oder Feuerwehr.
- Arbeitsplatzverlust (gilt nur bei Reiserücktritt)
- Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung.
- Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit.
- Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus
- Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses.
- Ursprünglicher Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit.
- Schriftliche Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit zur Reise.
- Nachweis über vorzeitige Abreise
- Bitte legen Sie einen Nachweis vor, dass die Abreise vorzeitig erfolgte.
- Nachweis des Reiseveranstalters
- Nachweis des anteiligen Reisepreises für nicht genutzte Reiseleistungen vor Ort (gilt nur bei Reiseabbruch).
- Originalbelege der entstandenen Mehrkosten
- Bei einem Reiseabbruch müssen Originalbelege für die entstandenen Mehrkosten vorgelegt werden.
Reisekrankenversicherung – Benötigte Kostennachweise:
Für die Schadenmeldung im Rahmen der Reisekrankenversicherung müssen bezahlte Originalbelege eingereicht werden. Diese Belege müssen die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Patienten
- Der Name sowie die vollständige Adresse des Patienten müssen auf dem Beleg vermerkt sein.
- Geburtsdatum des Patienten
- Geben Sie das Geburtsdatum des Patienten an.
- Name und Anschrift des Arztes
- Der Name und die vollständige Adresse des behandelnden Arztes oder Krankenhauses müssen auf dem Beleg vermerkt sein.
- Krankheitsbezeichnung
- Der Beleg muss die genaue Diagnose oder Krankheitsbezeichnung enthalten.
- Behandlungszeitraum
- Der Zeitraum, in dem die Behandlung stattgefunden hat, muss angegeben sein.
- Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
- Die einzelnen, durchgeführten Behandlungen oder Leistungen müssen aufgeschlüsselt und aufgeführt sein.
- Rezeptnachweis
- Bei verschriebenen Medikamenten muss die genaue Bezeichnung des Medikaments sowie der Preis und der Stempel der Apotheke angegeben sein.
- Angabe der ausländischen Währung
- Die Währung, in der die Kosten berechnet wurden, muss genau angegeben werden.
- Rechnungskopie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
- Falls Ihre gesetzliche Krankenkasse bereits Leistungen erbracht hat, benötigen wir eine Rechnungskopie der Krankenkasse.
Reisegepäckversicherung – Benötigte Nachweise für Kostenerstattung:
Für eine Kostenerstattung im Rahmen der Reisegepäckversicherung sind folgende Nachweise erforderlich:
- Nachweise für verlorene oder beschädigte Gegenstände:
- Bitte reichen Sie Originalbeschaffungsbelege, Garantiekarten oder hilfsweise Kaufnachweise (z. B. Kontoauszüge oder Kreditkartenbelege) für alle in Verlust geratenen oder beschädigten Gegenstände ein.
- Schäden durch strafbare Handlungen Dritter:
- Schäden, die durch Dritte verursacht wurden (z. B. Diebstahl oder Vandalismus), müssen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden. Bitte lassen Sie sich das vollständige Polizeiprotokoll aushändigen und reichen uns dieses im Original ein.
- Schäden während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen:
- Schäden, die während der Beförderung durch ein Beförderungsunternehmen (z. B. Fluggesellschaft, Bahn, Bus) entstehen, müssen dort unverzüglich angezeigt werden. Lassen Sie sich von dem Beförderungsunternehmen eine Bescheinigung über die Anzeige ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
- Schäden in einem Beherbergungsbetrieb:
- Wenn der Schaden in einem Beherbergungsbetrieb (z. B. Hotel) entstanden ist, müssen Sie den Schaden auch der Leitung des Betriebs melden. Lassen Sie sich von der Leitung des Beherbergungsbetriebs eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
- Schäden bei Pauschalreisen:
- Wenn Sie an einer Pauschalreise teilnehmen, bitten wir Sie, den Schaden zusätzlich dem Reiseleiter zu melden. Lassen Sie sich vom Reiseleiter eine Bescheinigung über die Meldung ausstellen und reichen uns diese im Original ein.
- Flugreisen:
- Bitte reichen Sie die Original-Flugtickets mit den Gepäckabschnitten ein.
- Wenn das Gepäck auf dem Flug verloren geht oder beschädigt wird, benötigen wir eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die erfolglose Suche und den endgültigen Verlust (z. B. Irregularity Report oder Damage Report der Fluggesellschaft).