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COVID-19 Zusatzschutz

Covid-19-Zusatzversicherung

Bei der Travelcard ist es möglich, zu einer bereits bestehenden Travel Card Reiseversicherung sowie zu jeder Einmalversicherung, die Zusatzversicherung COVID (Reiserücktritt- und Reiseabbruchschutz) mit Quarantäneschutz abzuschließen.

Unsere Jahresversicherung beinhaltet den COVID-19 Zusatzschutz automatisch.

Hin und schneller zurück als Sie wollen: Reiseabbruchversicherung

Wenn es ans Buchen einer Reise geht, möchten sich viele Menschen für den Fall versichern, dass Sie von der Reise zurücktreten müssen, weil etwas Unerwartetes passiert. Viel seltener wird daran gedacht, dass solche Vorfälle nicht immer vor der Abreise liegen müssen. Man fühlt sich sicherer, sobald man in das Flugzeug steigt, die Fähre betritt oder vielleicht sogar im Hotel eincheckt. Doch allein mit diesem Schritt ist man nicht vor bösen Überraschungen gefeit. Dann hilft nur die Reiseabbruchversicherung.

Wovor schützt die Reiseabbruchversicherung?

Der Name lässt es schon erahnen, doch die Reiseabbruchversicherung kommt vor allem dann zum Tragen, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund von persönlichen oder familiären Vorfällen vorzeitig abbrechen müssen. Unsere Abbruchversicherung schützt Sie aber noch in weiteren Fällen: Beispielsweise dann, wenn Sie eine Rundreise unternehmen wollten, die Sie nicht vollständig abbrechen, aber doch für eine Zeit unterbrechen müssen bevor Sie sich Ihren Mitreisenden später wieder anschließen können. Und die Versicherung greift sogar dann, wenn Ihre Reise außerplanmäßig verlängert werden muss.

Dafür kommt Ihre Versicherung im Ernstfall auf

Wird die Reise abgebrochen, erstatten wir Ihnen die Rückreisekosten, sowie die anteiligen Kosten für alle Reiseleistungen, die Sie vor Ort nicht mehr in Anspruch nehmen konnten. Zu den Reiseleistungen gehören unter anderem ein gebuchtes Hotelzimmer, eine Ferienwohnung, ein Wohnwagen oder ein Hausboot für Ihre Unterkunft und auch Fahrten mit Bus, Bahn oder Schiff.

Bei einer Rundreise, bei der Sie wegen einer Unterbrechung später an Ihre Gruppe anschließen, übernimmt die Abbruchversicherung die Nachreisekosten. Als Bemessungswert für die Kosten werden in der Regel die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen hergenommen. Die Versicherungssumme ist der maximale Erstattungsbetrag.

Können Sie oder — falls Sie in Gruppe reisen und gemeinsam versichert sind — einer Ihrer Mitreisenden nicht wie geplant zurückreisen und müssen deshalb Ihre Reise verlängern? Dann fallen zusätzliche Kosten für die Unterbringung an. Falls der Grund für die verzögerte Rückreise eine stationäre Behandlung ist, kann auch das zusätzliche Kosten verursachen. Beides wird von uns übernommen. Unterkunftskosten können sich dabei auf bis zu 750 € pro Person belaufen während wir für die stationäre Behandlung bis zu 1.500 € zur Verfügung stellen.

Eine besondere Regel haben wir für Planänderungen aufgrund von Feuer oder Elementarereignissen: Egal ob Sie verfrüht abreisen oder länger bleiben müssen, wir übernehmen sowohl die Kosten für Ihren längeren Verbleib am Urlaubsort, als auch die Kosten für Ihre außerplanmäßige Rückreise und das bis zur Höhe der Versicherungssumme oder bis maximal 4.000 €.

Wann und wo greift Ihre Abbruchversicherung?

Die Abbruchversicherung gilt weltweit. Das gilt sogar dann, wenn Sie in ein Gebiet einreisen, für welches das Auswärtige Amt zu diesem Zeitpunkt eine Reisewarnung ausgesprochen hat. Selbstverständlich ist unsere Versicherung für den Abbruchfall auch im Inland gültig. Eine versicherbare Reise liegt hier aber erst vor, wenn mindestens 50 km zwischen Ihrem Zielort und Ihrem Wohnort beziehungsweise Ihrer Arbeitsstätte liegen. Sind Sie also beispielsweise im Außendienst tätig oder müssen zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte pendeln, dann gilt das nicht als versicherbare Reise. Fahren Sie jedoch ins nächste Bundesland, in welchem Sie weder wohnen noch arbeiten, und sei es nur für einen Wochenendtrip, dann greift die Abbruchversicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit.

Der Schutz Ihrer Abbruchversicherung beginnt, sobald Sie die versicherte Reise antreten. Das ist offiziell der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre erste Reiseleistung in Anspruch nehmen. Das könnte beispielsweise die Flug- oder vielleicht Bahnreise zu Ihrem Urlaubsziel sein oder aber der Moment, in dem Sie in Ihr Hotel einchecken, falls Sie mit dem PKW reisen. Vor Antritt der Reise greift die Abbruchversicherung noch nicht, hier ist stattdessen die Rücktrittsversicherung zuständig. Diese ist bei uns jedoch ohnehin standardmäßig mit der Abbruchversicherung kombiniert, sodass Sie sich darum keine Gedanken zu machen brauchen.

Darüber hinaus ist die Abbruchversicherung jeweils für 52 Tage pro Reise gültig. Das heißt, sollte Ihre Reise mehr als 52 Tage dauern, endet Ihr Versicherungsschutz mit dem 52. Reisetag.

Haben Sie einen unserer Jahrestarife gebucht, könnte es passieren, dass dieser vor Antritt Ihrer nächsten Reise endet, wenn die Vertragsdauer von 365 Tagen abgelaufen ist. Um Ihnen Unannehmlichkeiten zu ersparen, verlängern wir Ihren Vertrag automatisch um weitere 365 Tage. So profitieren Sie weiterhin von Ihrem Versicherungsschutz. Sollten Sie dies nicht wünschen, müssen Sie den Vertrag vor Beginn der Reise kündigen.

Welche Tarife stehen zur Auswahl?

Die gute Nachricht zuerst: All unsere Tarife beinhalten die Versicherung für den Abbruchfall. Es kommt sogar noch besser: Die Abbruchversicherung ist immer mit einer Reiserücktrittsversicherung gekoppelt, da wir finden, dass Sie in jedem Fall sowohl während als auch vor der Reise geschützt sein sollten. Außerdem gehört zu der Versicherung auch noch ein Verspätungsschutz, bei dem wir anfallende Mehrkosten bis zu 1.000 €, sowie Aufwendungen im Sinne von Verpflegung oder Unterkunft bis 150 € pro Versicherungsfall zahlen.

Die schlechte Nachricht: Jetzt haben Sie die Qual der Wahl, wenn es darum geht, unter all unseren Tarifen den für Sie passenden zu finden. Derzeit bieten wir achtzehn verschiedene Tarife an, um allen Wünschen gerecht zu werden. Welcher dieser Tarife für Sie passt, hängt davon ab, ob Sie allein reisen oder mit anderen Personen, zu welcher Altersgruppe Sie und Ihre eventuellen Mitreisenden gehören, und ob Sie neben der Abbruchversicherung und den gekoppelten Absicherungen noch weiteren Schutz für Sie und Ihre Reise wünschen oder vielleicht sogar mehr als eine Reise versichern möchten.

Tarife nach Personengruppe

Unsere Tarife stehen jeweils für Singles, Paare, Gruppen, Familien und Senioren zur Verfügung. Sind Sie zwischen 18 und 64 Jahre alt und reisen allein, dann ist unser Single-Tarif der richtige für Sie. Reisen Sie mit einer weiteren Person und sind Sie beide älter als 18, aber unter 65 Jahre, dann wählen Sie das Angebot für Paare. Bis zu vier Personen egal welchen Alters reisen am besten mit der Versicherung für Gruppen. Bei mehr Personen können individuelle Tarife verhandelt werden. Im Familientarif sind jeweils zwei Erwachsene mit Kindern bis 21 Jahre abgesichert. Reisen Sie allein mit einem Kind, so ist dieses auch im Tarif für Singles mitversichert, solange es unter 21 ist. Als Senior gelten Sie, sofern Sie 65 Jahre oder älter sind. Dann stehen Ihnen Senioren-Tarifen für Singles, Paare oder Familien zur Auswahl.

Tarife nach Versicherungsschutz und Reiseanzahl

In unseren Tarifen bündeln wir verschiedene Versicherungen. Sind Sie für Ihre nächste Reise nur an einer Abbruchversicherung und der dazugehörigen Versicherung des Reiserücktritts sowie dem Schutz vor Verspätungen interessiert, dann ist die TravelCard RRV die richtige Wahl für Sie. Diese gilt nur für eine Reise und deckt bis zu vier Reisende ab. Egal ob Sie allein, als Paar oder als Gruppe reisen, für Ihre Versicherung ist gesorgt: Wählen Sie einfach die TravelCard RRV, TravelCard Paar RRV, TravelCard Familie RRV, TravelCard Gruppen RRV oder die TravelCard RRV Senior.

Möchten Sie mehr als eine Reise versichern, dann bieten wir Ihnen Jahresversicherungen an. Wünschen Sie auch hier nur die Versicherung für den Fall des Reiseabbruchs, -rücktritts oder im Verspätungsfall, dann ist unser Basispaket das richtige für Sie. Hier stehen Ihnen Die TravelCard Single, TravelCard Paar, TravelCard Familie sowie die Typen TravelCard Single Senior, TravelCard Paar Senior und TravelCard Familie Senior zur Auswahl.

Möchten Sie mehr als eine Reise unternehmen und sich dabei für weitere Eventualitäten absichern, dann stehen Ihnen unsere Plus- und VIP-Tarife offen.

Die Plus-Tarife enthalten neben der Rücktritts- und -abbruchversicherung auch noch eine Versicherung für Ihr Gepäck. Sie erhalten hier also drei Versicherungen. Die Plus-Pakete stehen — genau wie die Basispakete — für alle Personengruppen außer Gruppen zur Verfügung. Sie sind also erhältlich als TravelCard Single Plus, TravelCard Paar Plus, TravelCard Familie Plus sowie in den Varianten TravelCard Single Senior Plus, TravelCard Paar Senior Plus und TravelCard Familie Senior Plus.

Für noch mehr Absicherung sollten Sie eines der VIP-Pakete abschließen. Dieses bietet vier Versicherungen: Neben den drei schon im Plus-Paket enthaltenen kommt hier die Auslandskrankenversicherung hinzu, sodass Sie rundum abgesichert sind. Erhältlich ist das VIP-Paket als TravelCard Single VIP, TravelCard Paar VIP und TravelCard Familie VIP. Unsere VIP-Pakete stehen derzeit leider nicht für Gruppen oder Senioren zur Verfügung.

Das müssen Sie im Ernstfall tun

Sie haben sich ordnungsgemäß versichert und nun tritt der Fall ein, dass Sie Ihre Reise tatsächlich abbrechen müssen. Vielleicht sind Sie, ein Mitreisender oder aber ein Verwandter daheim für den oder die Sie die Verantwortung haben plötzlich schwer erkrankt, Sie haben einen Termin für eine Gerichtsverhandlung erhalten, der nicht verschoben werden kann, oder aber die Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels führt zur Verlängerung Ihres Aufenthalts. In diesem Fall haben Sie sicher genug mit sich und Ihren Angelegenheiten zu tun. Damit Sie sich nicht unnötig mit anderen Problemen herumplagen müssen, ist die Meldung des Versicherungsfalls ganz einfach gehalten.

Füllen Sie hierzu die Schadensmeldung aus, die Sie online auf der Webseite finden. Fügen Sie außerdem alle Dokumente im Original hinzu, die die ursprünglichen Kosten der Reise sowie der durch den Abbruch oder die Verlängerung entstandenen zusätzlichen Kosten belegen. Bitte fügen Sie auch einen Beleg darüber an, was den Versicherungsfall ausgelöst hat. War dies beispielsweise eine Erkrankung oder eine Verletzung, die Sie in einem Unfall erlitten haben, dann benötigen wir ein Attest des Arztes, der Sie vor Ort untersucht hat.

Die Unterlagen sind notwendig, damit wir Ihren Fall bearbeiten können. Sollten wir weitere Dokumente benötigen, benachrichtigen wir Sie. Stellen wir ansonsten fest, dass alles seine Richtigkeit hat, dann überweisen wir den entsprechenden Betrag auf Ihr Konto.

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